Stand: Dezember 2023
Sehr geehrte Kunden, bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und CONZEPTA Tours GmbH in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a-y (BGB) sowie der §§ 4-11 (BGBInfoV) und der Artikel 250-252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und füllen diese aus.
1.) Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags 1.a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, sowie diese Reisebedingungen. Telefonisch nimmt Conzepta Tours GmbH, worauf der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, um den Kunden im Nachhinein nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 (EGBGB) zu informieren, danach soll erst die verbindliche Reiseanmeldung nach Satz 1 erfolgen. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Werktage, bei einer Reiseanmeldung auf elektronischem Wege 5 Werktage – jeweils ab Zugang der Erklärung gebunden. 1.b) Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch Conzepta Tours GmbH zustande.
1.c) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.d) Geht die Annahmeerklärung dem Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist nach Ziffer 1.a) Satz 5 zu, oder weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Conzepta Tours GmbH 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder stillschweigende (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) Erklärung annimmt.
2.) Zahlungen 2.a) Conzepta Tours GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe von §651 t (BGB) fordern oder annehmen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Conzepta Tours GmbH hat zur Absicherung der Kundengelder eine Versicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Tel. 0611-5335859 abgeschlossen. 2.b) Die Anzahlung beträgt, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, 20%. Die Anzahlung muss auf das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Konto innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gutgeschrieben sein, falls keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
2.c) Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde die Reiseunterlagen, mind. 10 Tage vor Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich Conzepta Tours GmbH das Recht vor, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 7.b) vereinbarten Stornokosten zu berechnen. 2.d) Die Zahlung des Reisepreises hat zu denen in der Reisebestätigung ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu erfolgen und soll per Überweisung erfolgen.
3.) Leistungen Conzepta Tours GmbH behält sich Änderungen von Reiseausschreibungen in Prospekten, Katalogen und Anzeigen vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang nach dem Reisevertrag sind die gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7 (EGBGB) gemachten Angaben. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Conzepta Tours GmbH.
4.) Leistungsänderungen 4.a) Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog oder im Internet entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die Conzepta Tours GmbH sich ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Conzepta Tours GmbH den Kunden gemäß § 651 f (BGB) vor Vertragsschluss unterrichten. 4.b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt im Reisevertrag sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, von Conzepta Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, oder unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, Pandemie, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Conzepta Tours GmbH ist verpflichtet, den Kunden über solche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 4.c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gewährleistungsansprüche wegen der zulässigen Änderung der Reiseleistung bestehen nicht. 4.d). Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung des Reisevertrags gilt § 651 g (BGB). 4.e) Sofern Conzepta Tours GmbH in der Ausschreibung oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters bekannt gibt, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Kurzfristige Änderungen behält sich Conzepta Tours GmbH vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund. 4.f) Veröffentlichte Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. Conzepta Tours GmbH ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsgrund entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. Die Angabe der Reisedauer in der Ausschreibung nach Tagen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden Reiseleistung.
4.e) Programmänderungen wegen höherer Gewalt – Flusskreuzfahrten
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und von Conzepta Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Conzepta Tours GmbH berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Insbesondere gilt dies bei Flusskreuzfahrten für Hoch – oder Niedrigwasser.
Programmänderungen bedingt durch Wartezeiten an Schleusen, Wasserstände oder Gezeiten bleiben grundsätzlich vorbehalten. Bei extremem Hoch – oder Niedrigwasser, Brücken – oder Schleusenreparaturen , sowie behördlichen Anordnungen der Schifffahrtsämter behalten wir uns vor, Teilstrecken per Bus zu fahren bzw. Übernachtungen in Hotels mit vergleichbarem Standard des jeweiligen Schiffes vorzunehmen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch für die Reiseteilnehmer ableiten lässt. ( Hoch – oder Niedrigwasser ist höhere Gewalt ).
5.) Preise und Preisänderungen 5.a) Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind für Conzepta Tours GmbH bindend. Conzepta Tours GmbH behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die Conzepta Tours GmbH den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Erhöhung der Beförderungskosten, maßgebliche Erhöhung der Treibstoffkosten (Schiffsdiesel); Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Katalog ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar gemacht werden kann. Die Änderungen des Reisepreises werden wie folgt berechnet: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Conzepta Tours GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: – Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Conzepta Tours GmbH vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. – In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Conzepta Tours GmbH vom Reisenden verlangen. b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Conzepta Tours GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Ändert sich der für die betreffende Reise geltende Wechselkurs, wird der rechnerische Anteil der Kursdifferenz an den Kunden weitergegeben.
6.) Rücktritt und Kündigung durch Conzepta Tours GmbH 6.a) Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die im Reisevertrag ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist der Veranstalter Conzepta Tours GmbH nach § 651 h Absatz 4 (BGB) berechtigt von der betroffenen Reiseleistung oder Reise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn zurückzutreten. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. Conzepta Tours GmbH ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei der Reiseleistung Busanreise den Transfer oder Teilstrecken des Transfers auf Bahn oder Kleinbus umzubuchen. 6.b) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Conzepta Tours GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Conzepta Tours GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 6.c) Conzepta Tours GmbH kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von Conzepta Tours GmbH den Reiseablauf erheblich stört, sich oder andere Personen gefährdet oder verletzt, sich nicht an sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen hält oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass seine
weitere Teilnahme für Conzepta Tours GmbH und/oder für andere Mitreisende nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine solche offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. 6.d) Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht, oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht Conzepta Tours GmbH nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Kunden erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Conzepta Tours GmbH hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel ist zur Nachfrage vor der Buchung geraten. 6.e) Ferner kann Conzepta Tours GmbH den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und zum Ausweisdokument gebucht hat. 6.f) Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird Conzepta Tours GmbH durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten, sofern ein solcher die Reise begleitet.
7.) Rücktritt durch den Kunden 7.a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Conzepta Tours GmbH innerhalb der Öffnungszeiten des Vertriebsbüros (Mo – Fr. 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich. 7.b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so kann Conzepta Tours GmbH nach § 651 h Absatz 2 (BGB) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden pauschaliert wie folgt berechnet:
Für Flugreisen/ Busreisen gelten nachstehende Stornogebühren:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% Ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% Ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% No Show ( Nichterscheinen) 95%
Für Schiffsreisen gelten nachstehende Stornogebühren :Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises |
Ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises |
Ab 14. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn75 % des Reisepreises |
Ab 9 Tage bis 5 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises |
Ab 4 Tage vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises |
No-Show ( Nichterscheinen ) 95 % des Reisepreises |
Prämien für über Conzepta Tours GmbH vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
7.c) Bei durch Conzepta Tours GmbH vermittelten Eintrittskarten jeglicher Art fallen 100% Stornokosten an.
7.d) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Conzepta Tours GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Conzepta Tours GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. 7.e) Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers stehen Conzepta Tours GmbH die Stornokosten gemäß vorstehenden Pauschalsätzen, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80% zu. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50 pro Buchung. 7.f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 e (BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 7.g) Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
8.) Umbuchung 8.a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornierung von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor Reisebeginn von Conzepta Tours GmbH folgende Kosten berechnet: – Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden € 50 Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet, außer bei Flügen nach Ticketerstellung. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft und eventuell anfallende Kosten werden der Buchung belastet. – Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotel- oder Schiffsübernachtungen wird sich Conzepta Tours GmbH im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbuchungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehrkosten durch Stornierungen, zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder Verfügbarkeiten trägt der Reisende. 8.b) Umbuchungswünsche des Kunden ab 29 Werktage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von Flugtickets/Tickets hat der Kunde zu tragen. 8.c) Für eine Vertragsübertragung auf eine dritte Person gilt § 651 e (BGB). 8.d) Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
9 .) Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, nicht von Conzepta Tours GmbH zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Conzepta Tours GmbH wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung der ersparten Aufwendungen entfällt in Fällen, bei denen es sich um unerhebliche Leistungen handelte oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10.) Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden 10.a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k (BGB) Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von Conzepta Tours GmbH eingesetzten Reiseleitung oder dem Hotelmanagement eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Vertriebsbüro zur Kenntnis zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird
in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.b) Bei Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, dies unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Ohne ordnungsgemäße Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 10.c) Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, gilt § 651 l (BGB). 10.d) Die Geltendmachung von Ansprüchen kann fristwahrend nur gegenüber Conzepta Tours GmbH unter folgender Anschrift erfolgen:
Conzepta Tours GmbH, Betriebsstätte / Vertriebsbüro –Daniel-Luft-Weg 24, in 46147 Oberhausen
11.) Haftung und Haftungsbeschränkung 11.a) Die vertragliche Haftung von Conzepta Tours GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden von Conzepta Tours GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) Conzepta Tours GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB). 11.b) ConzeptaTours GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenstände, Foto- und Filmapparate, mobile Endgeräte – wie etwa Laptops, Smartphones oder Tablets -, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beförderung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt. 11.c) Conzepta Tours GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder die von Dritten, Unabhängigen durchgeführt werden (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Conzepta Tours GmbH sind. §§ 651 b, 651 c, 651 w, 651 y (BGB) bleiben hiervon unberührt. Conzepta Tours GmbH haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Conzepta Tours GmbH ursächlich geworden sind.
12.) Pass- , Visa- und Gesundheitsbestimmungen 12.a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder, die von der Reise berührt werden, zu befolgen. 12.b) Conzepta Tours GmbH wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis, etc.) vorliegen. 12.c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Conzepta Tours GmbH nicht, oder nur unzureichend informiert hat. 12.d) Der Kunde hat Conzepta Tours GmbH alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten, rechtzeitig vor Reisebeginn (mind. 10 Tage vorher) zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Daten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen.
12.e) Conzepta Tours GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende diese mit der Besorgung beauftragt hat.
13.) Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Conzepta Tours GmbH ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald Conzepta Tours GmbH sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist Conzepta Tours GmbH verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
14.) Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung 14.a) Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach § 651 i (BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 14.b) Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen oder diejenigen, für welche der Kunde eine Verpflichtung nach Ziffer 1.3 übernommen hat. 14.c) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Sitz von Conzepta Tours GmbH 14.d) Conzepta Tours GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 14.e) Conzepta Tours GmbH weist für alle im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Reiseverträge auf die europäische Online-StreitbeilegungsPlattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.f) Die Nichtigkeit und/oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder dieser Bestimmungen haben nicht die Nichtigkeit und/oder Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge.
15.) Reiseveranstalter Conzepta Tours GmbH – , Ferdinand-Harten-Straße 15, in 22949 Ammersbek Betriebsstätte/ Vertriebsbüro Daniel-Luft-Weg 24 ; 46147 Oberhausen